1. Allgemeines zur Erziehungsfachstelle
Eine Erziehungsfachstelle ist eine besondere stationäre Hilfeform der Kinder- und Jugendhilfe (§§ 27, 34 SGB VIII), bei der ein oder mehrere Kinder im Haushalt einer pädagogischen Fachkraft leben – in einem familiären, stabilen Umfeld mit professioneller Begleitung durch einen Träger.
Im Unterschied zur Pflegefamilie arbeiten in einer Erziehungsfachstelle pädagogische Fachkräfte beruflich mit dem Kind – im Auftrag des Trägers IBL und des Jugendamtes. Gleichzeitig unterscheidet sich eine EFS von einer Wohngruppe durch die große Nähe, Beziehungskontinuität und den familiären Rahmen.
Vor allem für Kinder im Alter von 0–6 Jahren mit traumatischen Erfahrungen, Bindungsabbrüchen oder Entwicklungsverzögerungen. Für schwere psychische oder medizinische Beeinträchtigungen ist die EFS in der Regel nicht geeignet.
2. Voraussetzungen & Bewerbung
Du brauchst eine abgeschlossene pädagogische Ausbildung oder stehst kurz vor dem Abschluss. Auch Erfahrung in der Arbeit mit Kindern ist wichtig.
Ja. Wichtig sind eine stabile Lebenssituation und ein unterstützendes soziales Netzwerk. Wir schauen gemeinsam, ob du die passenden Voraussetzungen für eine tragfähige Erziehungsstelle mitbringst.
Du kannst dich ganz einfach per E-Mail an info@jh-ibl.de oder über unser Bewerbungsformular melden. Danach vereinbaren wir ein unverbindliches Kennenlerngespräch.
Wir führen Gespräche, prüfen gemeinsam deine persönliche, fachliche und räumliche Eignung, entwickeln ein individuelles Konzept und begleiten dich auf dem Weg zur Betriebserlaubnis.
3. Wohnen & Alltag
Eine familiengeeignete Wohnstruktur ist wichtig – egal ob Wohnung, Haus oder Bauernhof. Du solltest mindestens ein separates Kinderzimmer (ca. 8 m²) zur Verfügung stellen können.
Nicht zwingend – aber wir schauen gemeinsam, was langfristig sinnvoll und genehmigungsfähig ist. Wir unterstützen dich auch beim Umzug, wenn nötig.
Du gestaltest deinen Alltag frei – ohne Schichtdienst oder starren Dienstplänen. Gleichzeitig stehen wir dir beratend zur Seite und sichern dich fachlich ab.
4. Vergütung & Rahmenbedingungen
Du erhältst eine attraktive, übertarifliche Vergütung (angelehnt an TVöD) – sowie Zuschüsse zu Wohn- und Betriebskosten.
Diese Kosten werden über das Hilfeplanverfahren vom Jugendamt übernommen. Auch Privatschulen sind grundsätzlich möglich.
Ja, wir haben Vertretungskonzepte (z. B. Wunschgroßeltern-Projekt, Koordinatoren, Netzwerk) und sichern dich strukturell ab, sodass du nicht alleinverantwortlich bleibst.
5. Zusammenarbeit mit der IBL
Wir bieten dir:
- persönliche Ansprechpartner/ -innen
- regelmäßige Fort- und Weiterbildung, Coachings etc.
- Konzeptentwicklung & Betriebserlaubnis
- Austausch mit anderen Fachkräften im Netzwerk
Ziel ist eine langfristige Betreuung. Viele Fachkräfte begleiten „ihre“ Kinder bis zur Volljährigkeit und darüber hinaus.
Wir führen regelmäßige Gespräche und schauen gemeinsam, ob und wie sich Dinge verändern lassen. Eine Beendigung ist jederzeit möglich, aber nie plötzlich, immer im Sinne des Kindeswohls.
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