Häufige Fragen zur EFS bei der IBL (FAQ)

Häufige Fragen zur EFS bei der IBL (FAQ)

1. Allgemeines zur Erziehungsfachstelle

Was ist eine Erziehungsfachstelle (EFS)?

Eine Erziehungsfachstelle ist eine besondere stationäre Hilfeform der Kinder- und Jugendhilfe (§§ 27, 34 SGB VIII), bei der ein oder mehrere Kinder im Haushalt einer pädagogischen Fachkraft leben – in einem familiären, stabilen Umfeld mit professioneller Begleitung durch einen Träger.

🔗 Was ist eine EFS

Worin unterscheidet sich eine EFS von einer Pflegefamilie oder Wohngruppe?

Im Unterschied zur Pflegefamilie arbeiten in einer Erziehungsfachstelle pädagogische Fachkräfte beruflich mit dem Kind – im Auftrag des Trägers IBL und des Jugendamtes. Gleichzeitig unterscheidet sich eine EFS von einer Wohngruppe durch die große Nähe, Beziehungskontinuität und den familiären Rahmen.

Für welche Kinder ist diese Hilfeform geeignet?

Vor allem für Kinder im Alter von 0–6 Jahren mit traumatischen Erfahrungen, Bindungsabbrüchen oder Entwicklungsverzögerungen. Für schwere psychische oder medizinische Beeinträchtigungen ist die EFS in der Regel nicht geeignet.

🔗 Welche Kinder können aufgenommen werden?

2. Voraussetzungen & Bewerbung

Welche Qualifikationen brauche ich?

Du brauchst eine abgeschlossene pädagogische Ausbildung oder stehst kurz vor dem Abschluss. Auch Erfahrung in der Arbeit mit Kindern ist wichtig.

🔗 Voraussetzungen für eine EFS

Kann ich auch als Alleinerziehende/r oder Single eine EFS eröffnen?

Ja. Wichtig sind eine stabile Lebenssituation und ein unterstützendes soziales Netzwerk. Wir schauen gemeinsam, ob du die passenden Voraussetzungen für eine tragfähige Erziehungsstelle mitbringst.

🔗 Voraussetzungen für eine EFS

Wie bewerbe ich mich bei der IBL?

Du kannst dich ganz einfach per E-Mail an info@jh-ibl.de oder über unser Bewerbungsformular melden. Danach vereinbaren wir ein unverbindliches Kennenlerngespräch.

🔗 Zur Bewerbung

Was passiert nach der Bewerbung?

Wir führen Gespräche, prüfen gemeinsam deine persönliche, fachliche und räumliche Eignung, entwickeln ein individuelles Konzept und begleiten dich auf dem Weg zur Betriebserlaubnis.

🔗 Wie werde ich EFS

3. Wohnen & Alltag

Wie muss meine Wohnsituation aussehen?

Eine familiengeeignete Wohnstruktur ist wichtig – egal ob Wohnung, Haus oder Bauernhof. Du solltest mindestens ein separates Kinderzimmer (ca. 8 m²) zur Verfügung stellen können.

🔗 Voraussetzungen für eine Erziehungsfachstelle

Muss ich umziehen, wenn mein Wohnraum nicht passt?

Nicht zwingend – aber wir schauen gemeinsam, was langfristig sinnvoll und genehmigungsfähig ist. Wir unterstützen dich auch beim Umzug, wenn nötig.

Wie flexibel bin ich im Alltag?

Du gestaltest deinen Alltag frei – ohne Schichtdienst oder starren Dienstplänen. Gleichzeitig stehen wir dir beratend zur Seite und sichern dich fachlich ab.

4. Vergütung & Rahmenbedingungen

Wie werde ich bezahlt?

Du erhältst eine attraktive, übertarifliche Vergütung (angelehnt an TVöD) – sowie Zuschüsse zu Wohn- und Betriebskosten.

🔗 Unser Angebot

Wer übernimmt die Kosten für Schule, Kita, Lebensmittel, Kleidung etc. des Kindes?

Diese Kosten werden über das Hilfeplanverfahren vom Jugendamt übernommen. Auch Privatschulen sind grundsätzlich möglich.

Gibt es Entlastung bei Urlaub oder Krankheit?

Ja, wir haben Vertretungskonzepte (z. B. Wunschgroßeltern-Projekt, Koordinatoren, Netzwerk) und sichern dich strukturell ab, sodass du nicht alleinverantwortlich bleibst.

5. Zusammenarbeit mit der IBL

Wie unterstützt mich die IBL als Träger?

Wir bieten dir:

  • persönliche Ansprechpartner/ -innen
  • regelmäßige Fort- und Weiterbildung, Coachings etc.
  • Konzeptentwicklung & Betriebserlaubnis
  • Austausch mit anderen Fachkräften im Netzwerk

🔗 Unser Angebot

Wie lange bleibe ich Erziehungsfachstelle?

Ziel ist eine langfristige Betreuung. Viele Fachkräfte begleiten „ihre“ Kinder bis zur Volljährigkeit und darüber hinaus.

Was passiert, wenn die Zusammenarbeit doch nicht passt?

Wir führen regelmäßige Gespräche und schauen gemeinsam, ob und wie sich Dinge verändern lassen. Eine Beendigung ist jederzeit möglich, aber nie plötzlich, immer im Sinne des Kindeswohls.

Wir haben dich überzeugt und du möchtest direkt durchstarten?

Klicke auf „Jetzt bewerben“ und du gelangst direkt zum Bewerbungs-Formular als Erziehungsfachstelle.

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